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Wohnrecht

Geschrieben von Redaktion. Veröffentlicht in Wohnen & Mieten

Das Wohnrecht bezeichnet das Anrecht, eine Immobilie oder einen Teil der Immobilie zu bewohnen ohne selber der Eigentümer zu sein. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und erlischt nicht bei einem Verkauf der Immobilie. Daher wird dieses meistens innerhalb einer Familie vergeben. Die Immobilie oder Teile davon dürfen nicht vermietet werden, wenn ein solcher Vertrag unterschrieben wurde. Es wird zwischen einem dinglichen und einem nicht dinglichen Wohnrecht unterschieden.

Letzteres wird nicht im Grundbuch eingetragen, hält aber gegenüber einem neuen Besitzer nicht stand. Das Dingliche hingegen wird eingetragen, was einige Vorteile hat, wie im Folgenden beschrieben wird. Verglichen mit einer einfachen Miete, gibt das Wohnrecht dem Wohnberechtigten mehr Sicherheiten bezüglich des Wohnens in der Immobilie in der Zukunft.

Wohnrecht auf Lebenszeit

Diese Form des Wohnrechts ist die gängigste, da hier das Anrecht auf Wohnen nicht erlischt nach einer bestimmten Zeit. Das kann von Vorteil sein, wenn Eltern das Haus oder die Wohnung an die Kinder übertragen um später die Erbschaftssteuer zu sparen. Durch die unbefristete Zeitspanne können die Eltern dort weiterleben und sind somit vor einer plötzlichen Inanspruchnahme der Kinder geschützt, auch wenn nur noch ein Elternteil darin lebt. Auch wenn die Wohnberechtigten ausziehen, bleib das Wohnrecht noch bestehen, solange nichts anderes vertraglich festgehalten wurde. Selbst bei einer Zwangsversteigerung bleibt dieses bestehen und kann nicht aufgehoben werden, außer der Wohnberechtigte stimmt zu.

Konkretes

Anders als bei der Miete wird beim Wohnrecht normalerweise keine Miete gezahlt, dafür ist derjenige der in der Immobilie wohnt für die Instandhaltung dieser und die Zahlung der Nebenkosten verpflichtet. Plant der Eigentümer einen größeren Umbau, ist in jedem Fall die Zustimmung des Wohnberechtigten nötig. Beim Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht wird der Wert gemindert, wenn dieses weiter bestehen soll. Steuerlich wird das Wohnrecht wie eine Schenkung behandelt und hat daher einige Vorteile einer Erbschaft gegenüber. Das Wohnrecht verlischt erst bei Tod des Wohnberechtigten, bei Fristablauf, bei Unbewohnbarkeit oder bei dem einsetzten einer Bedingung, falls diese im Vertrag festgehalten wurde und wird damit dann aus dem Grundbuch gelöscht.