Warensendung
Als Warensendung können Waren verschickt werden, die auch als diese gekennzeichnet sind. So beispielsweise Muster, Waren oder Proben. Einer Warensendung können lose Informationen in Form von Rechnungen oder Lieferscheinen, ein Vordruck für den Zahlungsverkehr, Kataloge und Prospekte oder auch Gebrauchsanweisungen beigelegt werden. Allerdings dürfen einer Warensendung keine Briefe beigelegt werden.
Zu diesen gehören sowohl gedruckte als auch handschriftliche Briefe, Schreiben, die mit einer persönlichen Ansprache beginnen, Briefe, die eine Höflichkeitsformel enthalten, Mitteilungen persönlicher Art und Rechnungen, die sich auf Waren beziehen, die nicht der Sendung beigelegt sind.
Das Versenden von Papierwaren
Was auf Karton oder Papier vervielfältigt wird, darf nur dann als Warensendung verschickt werden, wenn es sich hierbei um Kalender oder Papierwaren handelt. Oder aber auch wenn sich diese Produkte als Verkaufsware auszeichnen. Zu den speziellen Papierwaren gehören zum Beispiel Umschläge, Briefpapier, Notizblöcke, Schreibhefte, Scheckhefte, Spielkarten, Bierdeckel oder auch Packpapier. Nicht zu den Papierwaren im eigentlichen Sinne gehören Kataloge, Zahlungsvordrucke, Prospekte, Schecks, Zahlscheine oder auch Formblätter, wie beispielsweise die Steuererklärung. Um die Vervielfältigung auf Karton und Papier als Verkaufsware genauestens zu kennzeichnen, sollten die Produkte in jedem Falle durch einen Verkaufspreis gekennzeichnet sein oder es muss der Sendung eine Rechnung hinzugefügt werden. Nicht zu den Verkaufspreisen zählt eine Schutzgebühr. Ebenfalls nicht als Warensendung verschickt werden können Druckerzeugnisse, die eine Nutzung von bestimmten Dienstleistungen erlauben, die jedoch nicht selbst Gegenstand des Kaufes sind. Zu diesen zählen beispielsweise Fahrkarten, Eintrittskarten, Gutscheine, Flugscheine, Versicherungspolicen und auch Gutachten.
Vorteile, Laufzeit und Kennzeichnung