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Warensendung

Geschrieben von Redaktion. Veröffentlicht in Finanzen und Geschäfte

Als Warensendung können Waren verschickt werden, die auch als diese gekennzeichnet sind. So beispielsweise Muster, Waren oder Proben. Einer Warensendung können lose Informationen in Form von Rechnungen oder Lieferscheinen, ein Vordruck für den Zahlungsverkehr, Kataloge und Prospekte oder auch Gebrauchsanweisungen beigelegt werden. Allerdings dürfen einer Warensendung keine Briefe beigelegt werden.

Zu diesen gehören sowohl gedruckte als auch handschriftliche Briefe, Schreiben, die mit einer persönlichen Ansprache beginnen, Briefe, die eine Höflichkeitsformel enthalten, Mitteilungen persönlicher Art und Rechnungen, die sich auf Waren beziehen, die nicht der Sendung beigelegt sind.

Das Versenden von Papierwaren

Was auf Karton oder Papier vervielfältigt wird, darf nur dann als Warensendung verschickt werden, wenn es sich hierbei um Kalender oder Papierwaren handelt. Oder aber auch wenn sich diese Produkte als Verkaufsware auszeichnen. Zu den speziellen Papierwaren gehören zum Beispiel Umschläge, Briefpapier, Notizblöcke, Schreibhefte, Scheckhefte, Spielkarten, Bierdeckel oder auch Packpapier. Nicht zu den Papierwaren im eigentlichen Sinne gehören Kataloge, Zahlungsvordrucke, Prospekte, Schecks, Zahlscheine oder auch Formblätter, wie beispielsweise die Steuererklärung. Um die Vervielfältigung auf Karton und Papier als Verkaufsware genauestens zu kennzeichnen, sollten die Produkte in jedem Falle durch einen Verkaufspreis gekennzeichnet sein oder es muss der Sendung eine Rechnung hinzugefügt werden. Nicht zu den Verkaufspreisen zählt eine Schutzgebühr. Ebenfalls nicht als Warensendung verschickt werden können Druckerzeugnisse, die eine Nutzung von bestimmten Dienstleistungen erlauben, die jedoch nicht selbst Gegenstand des Kaufes sind. Zu diesen zählen beispielsweise Fahrkarten, Eintrittskarten, Gutscheine, Flugscheine, Versicherungspolicen und auch Gutachten.

Vorteile, Laufzeit und Kennzeichnung

Nach der Einlieferung einer Warensendung kommt diese im Normalfall spätestens 4 Werktage später bei dem Empfänger an. Der Vorteil einer Warensendung gegenüber dem ganz normalen Briefversand ist, dass das Porto ermäßigt ist. Damit Kontrolliert werden kann, ob es sich wirklich um eine Warensendung handelt, ist es erforderlich einen offenen Versand durchzuführen. Das bedeutet, dass es möglich sein muss die Sendung zu öffnen, ohne sie zu zerstören. Auch das Wiederverschließen muss möglich sein. Eine Kontrolle der Sendungen erfolgt Stichprobenweise. Wird bei einer solchen Stichprobe festgestellt, dass es sich nicht um eine Warensendung handelt, so wird die Sendung zurückgeschickt. Die Warensendung muss oberhalb der Anschrift gekennzeichnet sein.